Die Anhebung des Meisterbonus‘ ist Teil der gemeinsamen „Richtlinie Berufliche Bildung“ des Wirtschaftsministeriums, des Umweltministeriums und des Innenministeriums, die am 24. Januar vom Kabinett beschlossen wurde.
„Wir wollen die Attraktivität der beruflichen Bildung weiter steigern“, so Minister Dulig weiter. „Die Ausbildung im Betrieb ist die bestmögliche und auf bundesweit einheitlichen Standards beruhende Form der Fachkräftesicherung. Sachsens Wirtschaft benötigt ausreichend und qualifizierte Fachkräfte, vor allem auf Facharbeiterebene – weit mehr als Akademiker. Darüber hinaus sichert die duale Ausbildung die Reaktionsfähigkeit der Betriebe auf die anstehenden Transformationsprozesse.“
In Sachsen gibt es seit 2016 bei erfolgreichem Abschluss der Meisterprüfung einen Zuschuss vom Freistaat, der bisher bei 1000 Euro lag. Profitieren können Meister im Handwerk, der Industrie sowie Fachmeister, die in Sachsen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort haben. Die Änderungsrichtlinie wurde am 24. Januar 2023 vom Kabinett gebilligt und tritt rückwirkend zum 1. Januar2023 in Kraft.
Quelle: www.medienservice.sachsen.de