Um erfolgreich ins Berufsleben zu starten, ist eine gute Berufsausbildung ein wichtiger Baustein. Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ soll verhindern werden, dass die Corona-Krise die berufliche Zukunft der Azubis beeinflusst.
Zum 11. Dezember 2020 sind wichtige Änderungen zum Bundesprogramm in Kraft getreten. Sie gelten rückwirkend. Anträge können innerhalb von drei Monate gestellt werden
- für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse, für die eine Förderung bisher nicht möglich, nun aber unter die geänderten Voraussetzungen fallen.
- wenn ein vorheriger Antrag abgelehnt wurde.
Folgende Anpassungen ergänzen die bestehenden Regeln:
- Ausbildungen, die bereits zwischen 24. Juni und 31. Juli 2020 gestartet sind, werden förderfähig.
- Ausbildungsprämien können beantragt werden, wenn Unternehmen von April bis Dezember 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 50% oder in fünf zusammenhängenden Monaten von durchschnittlich mindestens 30% gegenüber dem Vorjahr hatten.
- Die Durchführung von Kurzarbeit wird von Januar bis Dezember 2020 berücksichtigt. Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, um Kurzarbeit in der Ausbildung zu vermeiden, werden bis einschließlich Juni 2021 verlängert.
- Die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsplatz wegen pandemiebedingter Insolvenz ihres Betriebes verlorengeht, wird nun unabhängig von den Betriebsgrößen mit einer Übernahmeprämie gefördert. Übernahmen werden bis zum 30. Juni 2021 gefördert.
Informationen zur Anspruchsberechtigung und zum Antragsverfahren des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ erhalten Sie bei der IHK zu Leipzig.
Sehr gerne beraten und unterstützen wir Sie, wenn Sie Fragen zum Bundesprogramm oder zum Antragsverfahren haben.
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